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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heinrichs & Krug

Familien-/Lebenspartnerschaftsrecht

Frau Krug ist derzeit nicht als Rechtsanwältin tätig. Wir müssen Sie daher leider bitten, sich anderweitig Rechtsbeistand zu suchen. Wir empfehlen z.B. die Anwaltssuche der Berliner Rechtsanwaltskammer.

 

Zum Familienrecht im weiteren Sinne zählen heute nicht nur Ehe und Lebenspartnerschaft, sondern auch die nichtehelichen und nicht verpartnerten Lebensgemeinschaften. Bei allen diesen Formen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens sind im Laufe einer Beziehung und vor allem an ihrem Ende häufig rechtliche Fragen zu klären.

Am Anfang und während einer Beziehung stellen sich häufig die Fragen:

  • Wollen Sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen und wissen nicht, was die Ehe rechtlich bedeutet?
  • Wollen Sie einen Ehevertrag abschließen, um abweichend von den gesetzlichen Regelungen Ihr familiäres Zusammenleben zu bestimmen?
  • Bestehen schon familiäre Beziehungen aus vorhergehenden Ehen und wie wirkt sich die neue Ehe auf bestehende Unterhaltsansprüche aus?
  • Wollen Sie gemeinsam Haus-/Wohnungseigentümer werden, und wie kann dies in einer Ehe oder in einer Lebengemeinschaft sinnvoll geregelt werden?
  • Wollen Sie nicht heiraten, aber Ihren Partner finanziell und rechtlich absichern, ihm z.B. ein Wohnrecht in Ihrem Haus einräumen, und wissen nicht, wie dies ohne Ehe möglich ist?
  • Möchten Sie Ihren Partner bevollmächtigen, damit er für Sie im Krankheitsfall tätigwerden kann?
  • Sind Sie nicht verheiratet, haben aber gemeinsam Kinder und wissen nicht, wie man das Sorgerecht regeln kann?
  • Welche Auswirkungen hat eine Ehe bzw. eine feste Beziehung auf den Empfang von Sozialleistungen Bedarfsgemeinschaft?

Wenn die Beziehung zu Ende geht und man sich trennen möchte, muss man klären:

  • Was sind die Voraussetzungen einer Scheidung?
  • In welchem Güterstand hat man während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft gelebt?
  • Wie kann man die vorgegebenen Scheidungsfolgen – Trennung des Hausrates, Zuweisung der Ehewohnung, Vermögensausgleich, Unterhaltsgewährung, Sorge- und Umgangsrecht und Versorgungsausgleich – durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung selber regeln? 
  • Wie sieht der rechtliche Rahmen aus, in dem ich mich bewege, und wie weit gehen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Partner, die eine einvernehmliche Gestaltung ihrer Trennung wünschen?
  • Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
  • Wie kann ich den Umgang mit meinem Kind – zur Not auch gegen den Widerstand des ehemaligen Partners druchsetzen?
  • Mit wie viel Unterhalt kann ich für mich und die Kinder nach der Scheidung rechnen?
  • Wie viel werde ich aus dem gemeinsamen Vermögen bekommen?
  • Wie ist eine Scheidung am kostengünstigsten durchzuführen? Braucht jeder einen Anwalt?
  • Wie läuft ein gerichtliches Scheidungsverfahren ab? Wie lange dauert es und wie kann man es beschleunigen? 
    Bei der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellen sich die gleichen Fragen:
  • Wie verteilt man gemeinsam angeschaffte Güter, vom Hausrat bis zur Eigentumswohnung?
  • Was kann man tun, wenn es gemeinsame Kredite gibt oder Bürgschaften bestehen?
  • Wie kann man einen gemeinsamen Mietvertrag wieder auflösen?
  • Wie ist die Sorge und der Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu regeln?
  • Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen?
  • Wie kann man in Fall einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ansprüche gegen den Partner rechtlich durchsetzen?
    Eine einvernehmliche Trennung, bei der die Partner selber festlegen, wie sie das Auseinandergehen gestalten wollen, ist sicher die beste Lösung. Auch hier aber bestehen häufig Interessenkonflikte zwischen den ehemaligen Partnern, auch hier empfiehlt es sich, sich zunächst beraten zu lassen, um zu wissen, was einem zusteht. Auch hier kann es sinnvoll sein, vertragliche Regelungen zu treffen, die auch noch gelten, wenn sich die persönlichen Verhältnisse der Partner ändern. Auch ein Mediationsverfahren oder eine Paarberatung kann hier hilfreich sein.

Viele nützliche Hinweise zu den Problemen rund um eine Scheidung finden Sie auch auf dem Webportal scheidung.org.